Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
1.1. Leistungsabschluss
Das Studio bietet den Mitgliedern während der offiziellen Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio bekanntgegeben werden, die in der Mitgliedschaftsvereinbarung vereinbarten Leistungen an. Der Zugang und die Nutzung der Studioeinrichtungen sind ausschließlich mit einer gültigen Mitgliedschaft erlaubt.
1.2. Zusätzliche Leistungen
Für optional angebotene Produkte und Dienstleistungen können bei Nutzung zusätzliche Gebühren oder Kosten anfallen.
1.3. Jugendliche
Eine Mitgliedschaft für Personen unter 18 Jahren ist nur mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Diese Zustimmung wird durch die Eigenständigkeit des Mitglieds ersetzt, sobald es das 18. Lebensjahr erreicht. Für Mitglieder unter 15 Jahren ist das Training nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
1.4. Vertragsschluss im Studio
Ein Mitgliedsvertrag wird abgeschlossen, sobald das Mitglied die Vereinbarung im Studio unterzeichnet.
1.5. Änderung von Kurs-/Thekenzeiten
Das Fitnessstudio behält sich vor, Kurszeiten bei Bedarf anzupassen oder Kurse in Ausnahmefällen abzusagen. Ebenso kann es vorkommen, dass die Theke nicht immer zu den ausgeschriebenen Zeiten besetzt ist. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
2. Zutrittsmedium
2.1. Zugangsberechtigung zum Studio
Mit Abschluss einer Mitgliedschaft erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium (z. B. einen QR-Code), das den Zugang zum Studio ermöglicht. Ohne das Zutrittsmedium kann der Zugang zum Studio sowie die Nutzung gebuchter Zusatzleistungen verweigert werden.
2.2. Persönliche Nutzung und Vertragsstrafen
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und ausschließlich persönlich nutzbar. Das Zutrittsmedium darf weder absichtlich noch unabsichtlich an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstößen durch wissentliches Überlassen an Dritte kann das Studio pro Verstoß eine Vertragsstrafe von 50 € verlangen, ohne einen Schaden nachweisen zu müssen. Bei wiederholten Verstößen behält sich das Studio das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, Schadensersatz für die restliche Vertragslaufzeit zu fordern und ein Hausverbot auszusprechen. Außerhalb der Betreuungszeiten ist der Zugang ausschließlich Mitgliedern erlaubt. Das Öffnen der Studiotür oder des Drehkreuzes für Nicht-Mitglieder gilt als Hausfriedensbruch und wird rechtlich verfolgt. In diesem Fall wird eine Vertragsstrafe von 500 € fällig. Um sicherzustellen, dass das Zutrittsmedium ausschließlich vom Mitglied genutzt wird, ist ein Foto des Mitglieds erforderlich, das vom Studio gespeichert wird. Alternativ kann das Studio die Identität des Mitglieds vor dem Zutritt durch eine Lichtbildausweiskontrolle prüfen.
2.3. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium
Das Studio kann bargeldlosen Zahlungsverkehr für zusätzliche Produkte und Leistungen einführen. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung ausschließlich über das Zutrittsmedium. Das Studio legt die Aufladungsbeträge, das maximale Guthaben und das Zahlungsprocedere fest. Das Mitglied kann während der Vertragslaufzeit den auf dem Zutrittsmedium gespeicherten Betrag auf das Mitgliedschaftskonto zurückbuchen lassen. Eine Barauszahlung oder Teilrückzahlung ist ausgeschlossen. Am Vertragsende wird das Guthaben auf das Mitgliedskonto zurückgebucht, sofern keine offenen Forderungen bestehen, die aufgerechnet werden müssen.
3. Studionutzung
3.1. Hausordnung
Die Nutzung des Studios unterliegt den Bestimmungen der Hausordnung. Diese regelt insbesondere die sachgemäße Nutzung der Geräte und Einrichtungen, die Rücksichtnahme auf andere Mitglieder sowie das Verbot von illegalen Substanzen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann das Studio den Mitgliedsvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Höhe der bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fälligen Beiträge fordern. Das anwesende Personal ist befugt, zur Sicherstellung eines geordneten Studiobetriebs sowie der Einhaltung der Hausordnung Anweisungen zu erteilen, denen Folge zu leisten ist. Bei Nichtbefolgung kann das Personal ein Hausverbot aussprechen.
3.2. Nutzung der Spinde
Das Studio stellt verschließbare Spinde zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Haftung für darin deponierte Gegenstände. Die Spinde dürfen ausschließlich während der Anwesenheit des Mitglieds im Studio genutzt werden. Werden Spinde auch außerhalb der Trainingszeit belegt, ist das Studio berechtigt, diese zu öffnen und die Gegenstände zu entfernen. Solche Gegenstände werden bis zu vier Wochen aufbewahrt und anschließend entsorgt.
3.3. Nutzung der Kundenparklätze
Die Kundenparkplätze des Studios dürfen nur während des Aufenthalts im Studio genutzt werden. Das Studio kann Parkkarten ausgeben, die im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt werden müssen. Werden Parkplätze ohne berechtigte Anwesenheit im Studio oder ohne sichtbare Parkkarte genutzt, kann das Studio das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lassen.
3.4. Einschränkungen bei der Studionutzung
Das Studio behält sich vor, einzelne Studios pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der regulären Öffnungszeiten für besondere Veranstaltungen oder Wartungsarbeiten zu schließen. Die Zeiten und Dauer der Schließungen werden mindestens sieben Tage im Voraus im Studio sowie auf der Studio-Website bekanntgegeben.
3.5. Gewerbliche Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder anderweitig gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich mit dem Studio vereinbart wurde.
4. Pflichten des Mitglieds
4.1. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, einschließlich Kindern, ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Studios erlaubt. Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich untersagt.
4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied verpflichtet sich, die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten und den in diesen AGB festgelegten Verhaltenspflichten nachzukommen. Bei wiederholten Verstößen gegen nebenvertragliche Pflichten, trotz vorheriger Abmahnung, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen.
4.3. Änderungen persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Informationen wie Name, Adresse oder Bankverbindung sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem Studio aufgrund einer verspäteten Mitteilung entstehen, hat das Mitglied zu tragen. Änderungen der Bankverbindung können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens sieben Tage vor dem nächsten Beitragseinzug erfolgen.
5. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils am ersten Tag des Monats im Voraus fällig und werden per Einzugsermächtigung abgebucht. Beginnt die Mitgliedschaft nicht am Monatsersten, ist der anteilige Beitrag für den ersten Monat bei Vertragsschluss direkt zu zahlen. Sollte es nach dem Lastschrifteinzug zu offenen Beträgen (z. B. Rücklastschriften) kommen, behält sich das Studio vor, einen zweiten Einzugstermin am 15. des Monats festzulegen. Zahlungen per Dauerauftrag, Überweisung oder Bargeld sind nicht zulässig. Die Beiträge sowie Pauschalen für die Erstausstellung des Zutrittsmediums und für Verwaltungsleistungen entstehen mit Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Falls der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus vereinbart wurde, ist der Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsunterzeichnung zu begleichen.
5.2. Kosten der Rückbuchung
Das Mitglied sowie der Kontoinhaber sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Girokonto bei Abbuchung ausreichend gedeckt ist. Sollte eine Abbuchung aufgrund mangelnder Deckung oder einer Rückbelastung wegen Widerspruchs nicht möglich sein, hat das Mitglied die Kosten zu tragen. Das Studio kann in diesem Fall die Rücknahme des Einzugsverfahrens und die Erhebung einer Verwaltungsgebühr von 7,50 € zuzüglich der Bankrücklastkosten (ca. 3–4 €) verlangen. Falls auch der zweite Einzug fehlschlägt, wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 10 € fällig, zuzüglich der weiteren Bankrücklastkosten. Offene Beträge und Mahnungen müssen spätestens sieben Tage vor dem nächsten Einzugsdatum beglichen werden.
5.3. Zahlungsverzug
Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich das Studio vor, Mahnkosten und Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und gegebenenfalls die Leistung zu verweigern. Zudem hat das Mitglied die Kosten für die Beauftragung eines Inkassodienstleisters zu tragen. Entstehen aufgrund technischer Fehler des Studios offene Mitgliedsbeiträge, muss das Mitglied das Studio unverzüglich darauf hinweisen, um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden. Erfolgt diese Meldung nicht, sind die offenen Beträge nach Aufdeckung der Zahlungsstörung sofort fällig.
5.4. Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart und gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, wird der gesamte noch ausstehende Betrag sowie alle Pauschalen sofort fällig. Gleiches gilt bei einer außerordentlichen Kündigung des Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund (z. B. gemäß Ziffer 4.2, 6.4, 7.2). In diesem Fall ist das Mitglied verpflichtet, die gesamten noch offenen Beiträge sowie die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fälligen Beträge zuzüglich Mahn- und Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Das Studio kann dem Mitglied den Zutritt zum Studio verweigern, solange ein Zahlungsverzug besteht.
5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
6. Dauer der Mitgliedschaft, Stilllegung und Kündigung
6.1. Erstlaufzeit/Vorabnutzung
Der Vertrag beginnt mit der beim Abschluss vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Die Laufzeit beginnt am vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Möchte das Mitglied bereits vor dem vertraglich festgelegten Startdatum trainieren, kann es gegen Zahlung eines Vorabnutzungsentgeltes die vertraglich vereinbarten Leistungen schon ab dem gewünschten Startzeitpunkt in Anspruch nehmen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit und der Mitgliedschaftsbeginn bleiben davon unberührt.
6.2. Vertragsverlängerung
Wird der Mitgliedsvertrag weder vom Mitglied noch vom Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit oder während der Verlängerungsperiode gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit.
6.3. Ordentliche Kündigung nach Vertragsverlängerung
Nach Ablauf der Erstlaufzeit (gemäß Ziffer 6.2) kann der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat ordentlich gekündigt werden.
6.4. Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund von beiden Vertragspartnern vorzeitig beendet werden. Das Studio gewährt dem Mitglied ein freiwilliges außerordentliches Kündigungsrecht bei einem Umzug, der mindestens 30 Kilometer vom im Vertrag genannten Fitnessstudio oder von einem anderen Studio desselben Betreibers entfernt liegt. Ein gültiger Nachweis ist eine neu ausgestellte Meldebescheinigung des neuen Hauptwohnsitzes. Auch im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet der Vertrag erst nach Vorlage eines ärztlichen Attests, das eine andauernde Sportunfähigkeit bestätigt. Das Kündigungsrecht gilt dann zum nächsten Monatsende.
6.5. Auswirkungen einer außerordentlichen Kündigung
Bei einer außerordentlichen Kündigung vor oder während der Erstlaufzeit, speziell bei Jahresvorauszahlung, erfolgt keine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags. Zudem wird bei der Kündigung im Rahmen von Wechselkampagnen, Gratismonaten oder vergünstigten Mitgliedsbeiträgen während der Erstlaufzeit der Wert der bislang gewährten Gratismonate oder Beitragsvergünstigungen rückwirkend sofort fällig.
6.6. Stilllegung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann einvernehmlich für einen zuvor festgelegten Zeitraum stillgelegt werden. Nachträglich eingereichte Nachweise (z. B. Krankheit, Schwangerschaft) werden nicht berücksichtigt. Eine Bearbeitungsgebühr von 25 € wird fällig. Während der Stilllegung verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Aussetzung. Atteste müssen von einem Facharzt ausgestellt werden. Eine Stilllegung ist maximal für 6 Monate möglich. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde oder das Studio zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist.
6.7. Angeordnete Schließung
Falls der Betrieb des Studios aufgrund höherer Gewalt (z. B. epidemiologische Maßnahmen) durch behördliche Anordnung vorübergehend untersagt wird, wird das Vertragsverhältnis für die Dauer der Schließung ausgesetzt. In dieser Zeit ruhen die vertraglichen Rechte und Pflichten beider Parteien. Das Ende des Vertrages verschiebt sich entsprechend nach hinten. Diese Regelung gilt nicht, wenn das Studio die Schließung zu vertreten hat oder wenn die Aussetzung für das Mitglied unzumutbar ist. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.
6.8. Renovierungs- und Umbauarbeiten, Minderung
Das Studio ist berechtigt, aufgrund von Renovierungs- oder Umbauarbeiten bis zu 10 Tage im Jahr ohne Minderung des Mitgliedsbeitrags zu schließen oder bestimmte Bereiche des Studios zu sperren. Ebenso besteht kein Anspruch auf Beitragsermäßigung, wenn aufgrund behördlicher Anordnungen (z. B. Ausfall von Kursen) bestimmte Leistungen nicht erbracht werden können.
6.9. Form der Kündigung
Kündigungen müssen in Textform (per E-Mail oder Brief) unter Angabe des Namens, der Mitgliedsnummer, der aktuellen Adresse und der E-Mail-Adresse an das Studio gerichtet werden. Der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung im Studio ist für die Fristwahrung maßgeblich. Kündigungen, die nicht korrekt zugeordnet werden können, gelten als nicht zugegangen.
7. Verbotene Substanzen im Studio
7.1. Verbotene Substanzen
Im Studio ist das Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken oder Suchtmitteln untersagt. Ebenso ist es dem Mitglied nicht gestattet, verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht für den persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds bestimmt sind, sowie andere Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit steigern sollen (z. B. Anabolika), ins Studio mitzubringen. Des Weiteren ist es untersagt, solche Substanzen, ob entgeltlich oder unentgeltlich, an Dritte im Studio anzubieten, zu überlassen oder zugänglich zu machen.
7.2. Folgen des Verstoßes
Verletzt das Mitglied die Regelungen gemäß Ziffer 7.1, indem es wissentlich verbotene Substanzen im Studio konsumiert oder diese an Dritte weitergibt, ist das Studio berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 EUR für jeden Verstoß zu fordern, ohne dass ein Schaden nachgewiesen werden muss. Weitere Rechte des Studios aufgrund des Verstoßes, einschließlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens oder der außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft, bleiben davon unberührt. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Das Mitglied kann jedoch nachweisen, dass dem Studio kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Haftung für mitgebrachte Gegenstände
Das Studio übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, oder für Schäden, die durch eine fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Studios oder eines seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Zu den wesentlichen Vertragspflichten zählt insbesondere die Gewährleistung der Nutzungsmöglichkeit der Trainingsgeräte während der Öffnungszeiten sowie deren Erhalt in einem ordnungsgemäßen Zustand.
8.2. Höhe der Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß Ziffer 8.1 haftet das Studio nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, wenn der Schaden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entsteht oder wenn der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
9. Datenschutz
9.1. Forderungsabtretung
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an einen externen Dienstleister abzutreten und den Einzug der Forderungen auf einen externen Dienstleister zu übertragen.
9.2. Kommunikation
Das Mitglied ist verpflichtet, dem Studio bei Vertragsschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mitzuteilen, über die die Kommunikation erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich relevante Erklärungen vom Studio (z. B. Mahnungen, Änderungen der AGB, Informationen zu Studioschließungen) entweder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder schriftlich per Post an die angegebene Anschrift gesendet werden können.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen dieser AGBs
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Wenn das Mitglied der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zustimmt, ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat, berechnet ab Zugang der Änderungsmitteilung, zu kündigen.
10.2. Preisanpassungsrecht bei veränderten Marktbedingungen oder Beschaffungskosten
Das Studio ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag einmal jährlich anzupassen, wenn dies aufgrund erheblich veränderter Marktbedingungen oder Beschaffungskosten notwendig ist. Die Preisänderung wird dem Mitglied mindestens vier Wochen im Voraus in Textform (§ 126b BGB) angekündigt und gleichzeitig über bestehende Widerspruchsmöglichkeiten informiert. Wenn das Mitglied innerhalb der eingeräumten Frist keinen Widerspruch erhebt, tritt die Preisänderung zum angekündigten Datum in Kraft. Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des höheren Preises berechtigen das Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt.
10.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.4. Teilnahme an Streitschlichtung
Das Studio ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren nach Maßgabe des VSBG teilzunehmen und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
10.5. Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.